Denken Sie darüber nach, wie Sie Vermieter von Privatunterkunft werden könnten?

Eines gilt es zu beachten: es reicht nicht aus, nur eine Wohnung oder ein Haus zu inserieren und das war’s. Es ist wichtig, sich nach allen erforderlichen Unterlagen, touristischen Trends und den auf Sie zukommenden Kosten zu erkundigen.

Ob Sie den Kauf einer Mietimmobilie planen oder bereits besitzen, der erste Schritt muss immer derselbe sein: feststellen, was Sie mit der Vermietung eigentlich erreichen wollen. Wie viel möchten Sie verdienen – genug, um die Immobilienkosten zu decken oder noch mehr?

Wenn Sie dies festgestellt haben, befolgen Sie einige Schritte, um ein erfolgreicher Vermieter zu werden.

Überprüfen Sie die Marktlage

Was wird angeboten? Was für Objekte sind gefragt? Wie muss man eine Immobilie einrichten?

Prüfen Sie, wie sich die Mietpreise am Markt entwickeln und entsprechend dessen kalkulieren Sie die Kosten, Investitionen und möglichen Erträge. Es ist wichtig zu beachten, dass der Tourismus eine sich verändernde Branche ist – was heute gefragt ist, kann morgen nicht mehr gefragt sein. Ähnliche Situation ist es auch mit der Destination.

Sichern Sie eine Lösung für Bereitstellung von Gastronomischen-Dienstleistungen

Dies ist beim Landkreisamt für Wirtschaft, beim Amt für Tourismus, erhältlich. Sie können die Dokumentation und die technischen Mindestanforderungen auf der Website des Tourismus Fachbereichs herunterladen oder sich an die zuständige Agentur wenden.

Der Antrag auf Kategorisierung ist beim Landesverwaltungsamt Ihres Landkreises (Amt für Tourismus) einzureichen. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den Unterlagen, die Sie diesem Antrag beifügen müssen, und erfahren alles über die Kategorisierung der Apartments.

Standardisierte Tafel für Vermieter

Am Haupteingang des Apartments oder anderen Immobilien, die Sie mieten, müssen Sie eine standardisierte Tafel anbringen. Standardisierte Tafel werden entsprechend der Kategorisierung der Immobilie bei Herstellern bestellt, die die Zustimmung des Ministeriums haben. Sie müssen dem Hersteller Folgendes zur Verfügung stellen:

  • eine Kopie des Einzahlungsscheins
  • eine Kopie der Entscheidung über die Kategorisierung
  • Lieferadresse

Die Tafel kann nach Einholung der Entscheidung über die Kategorisierung der Unterkunftsimmobilie angeschafft werden.

Besuch beim Tourismusverband

Dort erhalten Sie Zugangsdaten für den „eVisitor“, über den Sie Gäste anmelden können. Es ist notwendig, eine Entscheidung über die Erbringung von Bereitstellung von Gastronomischen-Dienstleistungen mitzubringen.

Sie müssen den Gast innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft beim Tourismusverband anmelden und innerhalb von 24 Stunden nach der Abreise abmelden.

Sie können Gäste registrieren:

  • über das Internet (darüber wie und auf welche Weise erhalten Sie Informationen im Tourismusverband)
  • über die Agentur, mit der Sie zusammenarbeiten

Erstellen einer Preisliste

Die offizielle Preisliste muss in jedem Zimmer / Apartment / Ferienhaus ausgehängt werden und muss folgendes beinhalten:

  • Grunddaten des Vermieters (Name der Unterkunft, Vor- und Nachname des Eigentümers, Adresse und OIB-persönliche Identifikationsnummer)
  • Bezeichnung der Dienstleistung (Übernachtung, Übernachtung mit Frühstuck, Unterkunft…)
  • Zahlungsart (pro Nacht, pro Person, pro Unterkunft, pro Woche…)
  • Termin (alle Jahreszeiten eingeben)
  • Preis (unbedingt in HRK)
  • Aufenthaltsgebühr (wenn sie im Preis inbegriffen ist, ist es unbedingt, diese Information anzugeben und die Beträge nach Jahreszeiten anzugeben)
  • Mehrwertsteuer (es sollte betont werden, dass die Mehrwertsteuer im Preis der Unterkunft enthalten ist, je nachdem, ob der Vermieter der Mehrwertsteuerregelung unterliegt)
  • Zusatzleistungen (Haustiere, Klimaanlage, Reinigung, Frühstück, Parkplatz) falls kostenpflichtig
  • Gültigkeitsdatum der Preisliste (Datum angeben, ab dem die Preisliste gültig ist)
  • Unterschrift (die Preisliste muss nicht von dem zuständigen Amt beglaubigt werden, es genügt, sie zu unterschreiben).

Fiskalisierung

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Gast (bzw. der Agentur) für jede erbrachte Leistung eine Rechnung auszustellen und eine Kopie dieser Rechnung im Block für sich aufzubewahren. Einige Agenturen erstellen Rechnungen für private Vermieter, die der Mehrwertsteuerregelung nicht unterliegen.

Führung eines Verkehrsbuches

Als Vermieter einer Privatunterkunft müssen Sie eine „Gästeliste“ führen. Sie sind verpflichtet, eine Liste aller Gäste zu führen, die bei Ihnen übernachtet haben (sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland).

Wenn Sie einen Vertrag mit einer Agentur haben, kann diese das für Sie erledigen. Arbeiten Sie mit mehreren Agenturen zusammen, sind Sie verpflichtet, ein Umsatzbuch zu führen, in dem Sie die Rechnungen der Agenturen zusammenfassen.

Rechnungen

Als Vermieter sind Sie verpflichtet, den jährlichen Pauschalbetrag von der Aufenthaltsgebühr, dh die Aufenthaltsgebühr pro Nacht, sowie den Mitgliedsbeitrag an den Tourismusverband einzuzahlen.

Die Zahlung des Pauschalbetrages der Aufenthaltsgebühr erfolgt auf der Grundlage von Zahlungsbelegen, die vom Tourismusverband des Landkreises ausgestellt werden und sich im „eVisitor“ befinden. Achtung, der Tourismusverband verschickt keine Einzahlungsscheine mehr! Der Jahresbetrag gilt pro Bett und Zustellbett nach Klasse des Touristenplatzes.

Die Rechnung für den touristischen Mitgliedsbeitrag können Sie auch einmal jährlich bis zum 15. Januar für das laufende Jahr einzahlen. Die Berechnung wird der Steuerverwaltung des Wohnsitzes des Vermieters gemeldet, und die Einnahmen aus dem Mitgliedsbeitrag werden auf das Konto des Fremdenverkehrsamtes des Ortes gezahlt, an dem sich die Einrichtung befindet.

Es gibt natürlich einen Pauschalbetrag für die Steuer, die von Vermietern gezahlt wird, die nicht der Mehrwertsteuerregelung unterliegen. Die Steuerverwaltung sendet Ihnen nach der Kategorisierung einen pauschalen Steuerbescheid zu, den Sie pauschal einzahlen. Achten Sie darauf, diese Steuer nicht zu vergessen – Sie erhalten dafür keine Einzahlungsscheine!

Ausländischer Staatsbürger

Welche Regeln gelten für ausländische Staatsbürger, die aus EU-Mitgliedstaaten kommen und Immobilien in der Republik Kroatien vermieten möchten?

  • Sie können die Kategorisierung beauftragen und vermieten und werden automatisch in das Mehrwertsteuersystem aufgenommen.
  • Sie müssen sich bei der Steuerverwaltung anmelden, um ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten.
  • Die Aufenthaltsgebühr wird pauschal gezahlt.
  • Unterkunftsteuer von 13% wird von ihnen selbst (oder von ihrem Buchhalter) bezahlt.

Zusammenarbeit mit Agenturen

In Fällen, in denen der Vermieter die Leistung von einem ausländischen Unternehmer (booking.com oder airbnb) bezieht, besteht eine Verpflichtung zur Zahlung der Mehrwertsteuer auf die Provision. Sie wird nicht auf der Rechnung des Lieferanten angegeben, daher muss der Vermieter diese selbst berechnen und an die Steuerverwaltung zahlen (es ist erforderlich, eine FINA-Bescheinigung (FINA- Finanzagentur) zu erhalten oder einen Buchhalter zu beauftragen).

Für inländische Mieter ist es daher günstiger und einfacher, mit einem inländischen Reisebüro bei der Zahnung der MwSt. auf Provision zusammenzuarbeiten, da das Reisebüro in diesem Fall die Steuerpflicht übernimmt.

Welche Dienstleistungen kann die Agentur Solis Poreč für Sie übernehmen?

  • Beratung bei der Anmietung und Einrichtung von Immobilien
  • Entscheidung bezüglich der Gastronomischen-Dienstleistungen/Kategorisierung zu beantragen
  • Erstellung einer Preisliste und Beratung bezüglich der Preise
  • Vermittlung bei der Anmietung einer Unterkunft
  • Erstellung einer Präsentation über Ihre Unterkunft auf allen namhaften Portalen, bei unseren Partnern und auf unserer Website
  • Anbietung einer professionellen Fotografie Dienstleistung für Ihre Immobilie
  • Erstellung von Gastrechnungen
  • Rechnungserstellung für private Vermieter, die nicht der Mehrwertsteuerregelung unterliegen
  • Registrierung Ihrer Gäste (Check-in online oder manuell)
  • Organisation eines kontaktlosen Betretens und Verlassen Ihrer Immobilie
  • Durchführung der Check-in- oder Check-out-Dienstleistung bezüglich Ihrer Immobilie
  • Erstellung der Unterkunftsberechnung für die Bank
  • Anbietung von Rezeptionsdienstleistung für Ihre Gäste

Sind Sie bereit für die Vermietung? Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie eine Zusammenarbeit – wir tun alles damit Sie, um so wenig Sorgen und Verpflichtungen wie möglich haben!